Leitbild Förderverein Fritz Bauer Institut

Ergebnis der AG „Selbstverständnis und Auftrag des Fördervereins Fritz Bauer Institut e. V.“

(Prof. Dr. Eva-Maria Ulmer, Herbert Mai)


Beschluss des Vorstandes des Fördervereins vom 23.1.2023

  1. Der Auftrag und auch das Selbstverständnis ergeben sich klar aus der Verfassung der Stiftung „Fritz Bauer Institut“ und der Satzung des Fördervereins Fritz Bauer Institut e. V.
  2. Der Stiftungszweck ist nach der Verfassung der Stiftung in § 2 Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 bis 7 geregelt. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Zweck der Stiftung ist das Studium, die Erforschung und die Dokumentation der Geschichte und Wirkung der nationalsozialistischen Massenverbrechen, insbesondere des Holocaust. Zweck der Stiftung ist außerdem die interdisziplinäre wissenschaftliche, pädagogische und künstlerische Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik und ihren Folgen bis in die Gegenwart. Zweck der Stiftung ist des Weiteren die Erinnerung an Leben, Werk und Wirken des ehemaligen hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer im öffentlichen Bewusstsein wachzuhalten. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Tätigkeit der Stiftung Fritz Bauer Institut als Studien- und Dokumentationszentrum zur Geschichte und Wirkung des Holocaust. Die Stiftung führt interdisziplinäre Forschungsprojekte zur Geschichte und Wirkung des Holocaust, des Antisemitismus und des Rassismus durch. Sie entwickelt schulische und außerschulische Bildungsangebote zur Geschichte und Wirkungsgeschichte des Nationalsozialismus und des Holocausts. Die Stiftung führt Ausstellungen, wissenschaftliche und öffentliche Veranstaltungen zur Geschichte und Erinnerung an den Holocaust durch. Sie dokumentiert in geeigneter Form die Geschichte des Holocaust und seine Wirkungsgeschichte. Der Stiftungszweck wird erfüllt durch die Vergabe von Promotions-, PostDoc-und anderen Forschungsstipendien, unter anderem dem „Jürg Breuninger-Stipendium“.
  3. Die Satzung des Fördervereins legt fest, dass der Zweck insbesondere durch die Unterstützung des Fritz Bauer Instituts durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln verwirklicht wird (§ 2 Abs. 1), des Weiteren § 2 Abs. 3 Satz 6 bis 11 und Abs.4: Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung des Fritz Bauer Instituts durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung verwirklicht. Des Weiteren unterstützt der Förderverein Fritz Bauer Institut e. V. die wissenschaftliche, pädagogische und dokumentarische Arbeit des Fritz Bauer Instituts. Der Förderverein sammelt Spenden für die laufende Arbeit des Instituts. Des Weiteren werden die Mitgliedsbeiträge für die laufende Arbeit des Instituts eingesetzt. Der Förderverein vermittelt einer breiten Öffentlichkeit die Ideen, Diskussionsangebote und Projekte des Instituts, schafft neue Kontakte und sorgt für kritische Begleitung der Institutsaktivitäten. Der Förderverein hat sich zum Ziel gesetzt, die Stiftung Fritz Bauer Institut langfristig zu sichern und ihre Unabhängigkeit zu wahren. Der Förderverein verbindet Menschen aus allen Bereichen der Gesellschaft, die die Arbeit des Instituts fördern und bekannt machen wollen. Er versteht sich als Ausdruck bürgerschaftlichen Engagements für die notwendige öffentliche Auseinandersetzung über die nationalsozialistischen Verbrechen und fördert den gesellschaftlichen Diskurs über Formen des Gedenkens und der Wirkung bis heute. Neben der Unterstützung des Fritz Bauer Instituts fördert der Verein die wissenschaftliche, pädagogische und künstlerische Auseinandersetzung mit Geschichte und Wirkung der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik, die Erinnerung an Leben, Werk und Wirken des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer und die öffentliche Diskussion über die Bedeutung der nationalsozialistischen Massenverbrechen für die Gegenwart auch durch eigene Publikationen, Veranstaltungen, Vorträge und öffentliche Aufrufe.
  4. Der Förderverein agiert eigenständig, um stetig eine positive Beurteilung seiner Arbeit zu verbessern und den Bekanntheitsgrad zu erhöhen. Die Mitgliederzahl sollte erhöht werden, um das Institut besser unterstützen zu können.
  5. Aktivitäten und Veranstaltungen dienen einerseits dazu, sich für Menschenwürde, und Antirassismus aktiv einzusetzen und insbesondere gegen Antisemetismus aufzutreten, andererseits dazu, auch die materielle Unterstützung des Instituts zu verbessern. Dazu dienen Spenden, Zuwendungen und vor allem Mitgliedsbeiträge. Neue Potentiale von Mitgliedern können so erschlossen werden. Der Studentenbeitrag von 30 € und der Ehe- und Partnerschaftsbeitrag von 100 € sind dafür bereits eingeführt.
  6. Insbesondere hat der Förderverein mit seinem bürgerschaftlichen Engagement Kontakte, Diskussionen und Diskurse zu den Gruppen und Vereinen der Gesellschaft zu pflegen, um für seine Ziele eine breitere Basis zu bekommen. Das dient auch der Förderung des Institutes.
  7. Der Förderverein beteiligt sich ebenfalls an Aktivitäten anderer Gruppen zu den o. g. Themen, sofern sie den Zielen und Aufgaben des Fördervereins entsprechen.
  8. Mitglieder des Vorstandes des Fördervereins nehmen, soweit organisatorisch und zeitlich möglich, an den Veranstaltungen des Instituts teil.
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