Datenschutzerklärung

Präambel
Der Förderverein Fritz Bauer Institut e.V. verarbeitet in vielfacher Weise personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation von Veranstaltungen, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

§1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern und Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Veranstaltungen sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. In diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

§2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

  1. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen.
  1. Vereinsmitglieder erhalten jederzeit unentgeltlich Auskunft über die durch den Verein gespeicherten personenbezogenen Daten zu Ihrer Person sowie zu Herkunft, Empfänger und Zweck der Datenerhebung und -verarbeitung. Außerdem haben Vereinsmitglieder das Recht, die Berichtigung, die Sperrung oder Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Ausgenommen davon sind Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aufbewahrt oder zur ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung benötigt werden.

§3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten können Lichtbilder, die auf Veranstaltungen des Vereins angefertigt wurden, veröffentlicht und an die Presse weitergegeben werden, sofern die abgebildeten Personen ihre Einwilligung erteilt haben.
  1. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Vorname, Nachname und Funktion veröffentlicht.
  1. Beim Besuch der Internetpräsenz werden Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, die personenbezogen sein können. Bei jedem Abruf durch ein Endgerät werden die IP-Adresse, das Betriebssystem des Endgeräts, Name der abgerufenen Dateien und Datum und Uhrzeit des Abrufs gespeichert. Die gespeicherten Daten werden verwendet, um die Website korrekt darzustellen (sog. technisch erforderliche Cookies) und zu statistischen Zwecken (sog. weitere Cookies). Nutzer der Interpräsenz können den Betrieb weiterer Cookies deaktivieren. 
  1. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite: Die Internetseite des Fördervereins Fritz Bauer Institut e.V. enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Verein sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche, auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten, personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

§4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem 1. Vorsitzenden zugeordnet. Er stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig. Der 1. Vorsitzende kann sich bei der Erfüllung der vorstehenden Aufgaben unterstützen lassen.

§5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

  1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Vereinsmitgliedern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
  1. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen, zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit, eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
  1. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt, stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§6 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Personen im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Beschäftigte des Vereins), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§7 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

  1. Der Verein unterhält einen zentralen Internetauftritt. Die Einrichtung und Unterhaltung der Internetpräsenz obliegt dem geschäftsführenden Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den geschäftsführenden Vorstand, durch von diesem beauftragte Personen und den Administrator vorgenommen werden.
  1. Der 1. Vorsitzende ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

§8 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

  1. Allen Personen, die im Auftrage des Vereins und für diesen Daten verarbeiten, ist dies ausschließlich im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse gestattet. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.
  1. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und gegen diese Datenschutzordnung können gemäß der gesetzlichen und satzungsrechtlichen Sanktionsmittel geahndet werden.
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